AGB

Allgemeine Geschäftsbedigungen

Im Rahmen des Geschäftsverkehrs mit Abnehmern können personenbezogene Daten gespeichert werden. Der Verkäufer führt Aufträge von nichtkaufmännischen Kunden nach Maßgabe des Bürger-lichen Gesetzbuches aus. Nachfolgende Bedingungen sollen die gesetzllichen Regelungen ergänzen.

I. Online-/Bestellung

Durch Anklicken des Buttons "Kaufen" geben Sie eine verbindliche Bestellung des ausgewählten Produktes ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absendender Bestellung. Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Benutzer des Systems und uns erst mit dessen Auftragsbestätigung per E-Mail oder Telefon ausserhalb der Webseite zu Stande. Es besteht eine Abnahmepflicht. Für den Heizölliefervertrag greift kein Widerrufsrecht nach Fernabsatz- oder Haustür-geschäftsregeln. Ist bei Bestellung “ca. Bestellmenge” angegeben, wird der Tank handelsüblicherweise vollgefüllt. Bei genauem Mengenwunsch wird der Käufer dem Fahrer dieses vor Befüllung mitteilen. Der Käufer wird dem Fahrer den Zugang zur Tankanlage ermöglichen und die Ware empfangen.

II. Lieferung

Bei außergewöhnlichen Ereignissen im In- oder Ausland, die nicht im Einflussbereich des Verkäufers stehen, trotz gebotener Sorgfalt für ihn unvorhersehbar sind, und ihm unter Berücksichtigung seiner sonstigen Lieferverpflichtungen eine vertragsgemäße Lieferung nicht oder nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen ermöglichen, kann der Verkäufer für die Dauer der Behinderung die Lieferung einschränken oder einstellen oder - bei längerer Behinderung - vom Vertrag zurücktreten oder diesen fristlos kndigen. Dies gilt z.B. bei Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen und ihrenFolgewirkungen, Unruhen, Sabotage, Betriebsstörungen, Maßnahmen des Arbeitskampfes, gesetzlichen oder behördlichen Maßnahmen, bei Behinderung oder Verzögerung, bei Störungder Versorgung des Verkufers mit Rohölen und / oder Mineralprodukten, insbesondere durch Ereignisse im Bereich von Rohölförderländern.

III. Gewährleistung

Bei begründeten Beanstandungen der Qualität ist der Verkäufer unbeschadet seiner etwaigen Schadenersatzpflicht wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften - zur Nachlieferung bzw. Ersatzlieferung oder Nachbesserung verpflichtet. Der Käufer hat auch das Recht, nach seinerWahl, Herabsetzung der Vergütung o. Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.Etwaige Beanstandungen müssen - soweit die Mängel offensichtlich sind - spätestens eineWoche nach Anlieferung, im übrigen unverzglich nach Feststellung der Mängel schriftlichgeltend gemacht werden. Dem Verkäufer ist gleichzeitig Gelegenheit zu einer Probenentnahmegemäß den einschlägigen Normen zu geben.

IV. Haftung

Der Verkäufer haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags-verletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, das Gleiche gilt für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung.Für Schäden aufgrund Unmöglichkeit der Leistung oder Verzuges haftet der Verkäufer auch beileichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf unmittelbare Sach- und Personenschäden, unter Aus-schluss von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden. Für Schäden die durch technische Mängel der Tanks, Umschließungen, Messvorrichtungen oder anderer Einrichtungen in unmittelbarem Besitz oder durch fehlerhafte Angaben des Käufers entstehen, haftet allein der Käufer.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur vollstndigen Bezahlung aller, auchkünftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer.2. Bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen stehtdem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verwendeten Ware zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, räumt er dem Verkäufer schon jetzt das Miteigentum an ihr im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ein.

VI. Preise

Der Preis für die Ware errechnet sich in Abhängigkeit von der bestellten Warenmenge. Der Verkäufer behält sich vor, bei Abnahme einer geringeren als der bestellten Menge einen höheren Preis pro 100 l zu berechnen.

VII. Zahlungsbedingungen

Vorbehaltlich einer einzelvertraglichen Vereinbarung ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungs-erhalt fällig. Bei Verzug behält sich der Verkufer - unbeschadet seiner sonstigen gesetzlichen Rechte - vor, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

VIII. Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis!

Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

IX. SCHUFA-Klausel zu Energieversorgungsanträgen

Ich willige ein, dass die Firma Bernd Iden GmbH der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5,65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Energiever-sorgungsvertrages übermittelt und Auskünfte über mich von der SCHUFA erhält. Unabhängigdavon wird die Firma Bernd Iden GmbH der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Forderungsbetrag nach Verzug, Leistungsmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betrof-fenen Interessen zulässig ist. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an Ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommuni-kations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen(Score-Verfahren). Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeichertenDaten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthlt ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover. Ist die Leistung für den unter-nehmerischen Bereich des Rechnungsempfängers erbracht worden, muss die Rechnung zehn Jahre aufbewahrt werden. In anderen Fällen beträgt die Aufbewahrungsfrist zwei Jahre. Die Aufbewahrungs-frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ( 14 Abs. 1 UStG) ausgestellt worden ist (14b Abs. 1 UStG). Die Verletzung der Aufbewahrungsfrist kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden ( 26a UStG).